Art. 1 Abs. 3 SN-10687Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und anderer Gesetze
Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen des § 36a Abs. 4. § 36f Landesübergreifende Umbildung von Körperschaften Im Falle landesübergreifender…
§ 16 Abs. 4 BeamtStGGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine Körperschaft mit einer oder mehreren anderen Körperschaften zu einer neuen Körperschaft zusammengeschlossen…
§ 129 Abs. 1 BRRGRahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts
Tritt ein Beamter auf Grund des § 128 Abs. 1 kraft Gesetzes in den Dienst einer anderen Körperschaft über oder wird er auf Grund des § 128 Abs. 2 oder 3 von…
§ 13 BeamtStGGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nur bei landesübergreifender Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften sowie bei einer Abordnung oder…
§ 128 Abs. 4 BRRGRahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts
Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine Körperschaft mit einer oder mehreren anderen Körperschaften zu einer neuen Körperschaft zusammengeschlossen…