§ 22 Abs. 1 BörsGBörsengesetz
Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Errichtung eines Sanktionsausschusses, seine Zusammensetzung, sein Verfahren…
§ 27 SächsBörsDVOErrichtung
An den Börsen gemäß § 2 Absatz 1 bis 3 des Börsengesetzes wird jeweils ein Sanktionsausschuss errichtet. Soweit an einer Börse ein organisiertes Handelssystem…
§ 37 Abs. 2 SächsBörsDVOGrundsatz des schriftlichen Verfahrens
Nach Vorliegen eines Antrags auf Einleitung eines Sanktionsverfahrens nach § 34 fordert das zuständige vorsitzende Mitglied die nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 am…
§ 21 Abs. 1 Nr. 5 BörsVO NRWBörsenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
die Personen, die nach Absatz 2 vom Sanktionsausschuss hinzugezogen worden sind.
§ 39 Abs. 3 SächsBörsDVOBeweismittel und Anhörung der Beteiligten
Die Bestellung von Sachverständigen und die schriftliche Anhörung von Zeuginnen und Zeugen ist den Beteiligten mitzuteilen. Der Sanktionsausschuss hat den…