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Die aktiv ehrenamtlich Tätigen werden von den jeweiligen Aufgabenträgern zum Dienstjubiläum vorgeschlagen. Dies sind
für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren die Gemeinden,
für die Mitarbeiter im Rettungsdienst die Rettungszweckverbände und die Landkreise und Kreisfreien Städte, die sich nicht zu einem Rettungszweckverband zusammengeschlossen haben,
für die nicht unter Nummer 1 und 2 erfassten Helfer im Katastrophenschutz die Landkreise und Kreisfreien Städte.
In den Fällen von Nummer 2 und 3 können auch die privaten Hilfsorganisationen Vorschläge einreichen.
Die Vorschläge für das laufende Jahr sind der Bewilligungsstelle bis zum 31. Januar vorzulegen. Die kreisangehörigen Gemeinden nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 legen ihre Vorschläge zunächst bis zum 31. Dezember des Vorjahres dem Landkreis, die privaten Hilfsorganisationen nach Absatz 1 Satz 3 dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt vor. Der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt bestätigen die Kenntnisnahme und leiten die Vorschläge bis zum 31. Januar des laufenden Jahres an die Bewilligungsstelle weiter. Für die Einreichung der Vorschläge sind die von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Vorschlagslisten zu verwenden.
Das Recht, Vorschlagslisten einzureichen, haben Verbände der vorschlagsberechtigten Organisationen haben nur dann das Recht, Vorschlagslisten einzureichen, wenn…
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Vorschläge für das laufende Jahr sind der Bewilligungsstelle bis zum 31. Januar vorzulegen. Die kreisangehörigen…
Für die Angehörigen der Bundespolizei sind die Präsidenten der Bundespolizeidirektionen und der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, für die haupt- und…
für die im Zivilschutz Beschäftigten, die Angehörigen des Technischen Hilfswerks oder einer Hilfsorganisation des Katastrophenschutzes die oberste Bundes- oder…
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an ehrenamtlich Tätige in den Freiwilligen Feuerwehren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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