Art. 5 Nr. 5 HBG 2025/2026 SNHaushaltsbegleitgesetz 2025/2026
Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt: „§ 8 Haushaltsvollzug 2025 Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, alle seit dem 1. Januar 2025 im…
§ 10 Abs. 2 HG 2025/2026 SNHaushaltsgesetz 2025/2026
Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, Ausgaben, die nur in Abhängigkeit vom Aufkommen zweckgebundener Einnahmen geleistet werden dürfen, in Höhe…
§ 8 SN-19159Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“
Der Fondsverwalter wird ermächtigt, alle seit dem 1. Januar 2021 im Staatshaushalt im Sinne von § 2 getätigten Einnahmen und Ausgaben in den Fonds umzubuchen.