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Die Betriebsleitung nimmt an den Sitzungen des Betriebsausschusses mit beratender Stimme teil. Sie ist auf Verlangen verpflichtet, zu den Beratungsgegenständen Stellung zu nehmen und Auskünfte zu erteilen.
An den Beratungen des Betriebsausschusses nimmt die Betriebsleitung teil; sie ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre Ansicht zu einem Punkt der…
1Die Werkleitung nimmt an den Sitzungen des Werksausschusses teil. 2Sie ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre Ansicht zu den Beratungsgegenständen…
An Beratungen des Ausschusses nimmt die Werkleitung teil; die Mitglieder der Werkleitung sind berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre Ansicht zu einem…
Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Ausschusses teil.
Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.