§ 1 Abs. 1 NRW-32655Verordnung über die elektronische Führung und Einreichung der Tabellen und Verzeichnisse sowie der dazugehörigen Dokumente in Insolvenzsachen im Land Nordrhein-Westfalen (eTabelle Insolvenzordnung – eTab InsO)*
Bei den Insolvenzgerichten, bei denen die Akten elektronisch geführt werden, wird in den nach der Einführung der elektronischen Akte neu eingehenden Verfahren…
Art. 1 Abs. 2 SN-21451Einunddreißigste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Sächsischen E-Justizverordnung
In Bußgeldverfahren sind die §§ 2 und 3 der Bundesbußgeldaktenführungsverordnung entsprechend anzuwenden. § 12 Ausnahme für die Insolvenztabelle Bei den…
Art. 1 Nr. 1 Buchst. a SN-18988Vierzehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der Sächsischen E-Justizverordnung
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Bei den Amtsgerichten können in den Verfahren des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters, den…
§ 1 Abs. 2 SächsEJustizVOEröffnung der elektronischen Kommunikation; Verpflichtung zur elektronischen Einreichung und zur Übermittlung von Strukturdaten
Bei den Amtsgerichten können in den Verfahren des Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregisters, den Grundbuchsachen sowie den…
§ 2 Abs. 1 NRW-32655Verordnung über die elektronische Führung und Einreichung der Tabellen und Verzeichnisse sowie der dazugehörigen Dokumente in Insolvenzsachen im Land Nordrhein-Westfalen (eTabelle Insolvenzordnung – eTab InsO)*
Die nach der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) in der jeweils geltenden Fassung erlaubten Dateiformate sind auch…