Art. 1 Abs. 3 Nr. 11 SN-20357Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Fachassistentenverordnung
Der bisherige § 8 wird § 10 und wie folgt gefasst: „§ 10 Fortbildung Die Dauer der jährlichen Fortbildung amtlicher Fachassistentinnen und Fachassistenten mit…
§ 2 Abs. 1 RettDnÄFortBildV SLVerordnung über die Fortbildung des nichtärztlichen Fachpersonals im saarländischen Rettungsdienst Vom 11. Februar 2022
Die Fortbildungspflicht besteht im Umfang von jährlich mindestens 30 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit umfasst eine Dauer von 45 Minuten.
§ 5 Abs. 2 UVSVVerordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung
Die Fortbildung hat einen Überblick über die in Anlage 6 aufgeführten Inhalte und den technischen Fortschritt zu vermitteln. Die Dauer einer Fortbildung nach…
§ 4 LKonVVerordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure
Die in § 1 genannten Personen haben mindestens alle zwei Jahre an Fortbildungsveranstaltungen von insgesamt mindestens drei Tagen teilzunehmen, in denen die…