§ 10 Abs. 2 FischWiMeistPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt
Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nach den bis zum 28. Mai 2014 geltenden Vorschriften nicht bestanden haben und sich innerhalb von zwei Jahren ab dem 29. Mai…
§ 36 Abs. 2 DV-SJGVerordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes (DV-SJG) Vom 27. Januar 2000
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie frühestens am nächsten Prüfungstermin wiederholen. Die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Ausbildung…
§ 9 Abs. 2 FischWiMeistPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt
In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern sowie von den Prüfungen nach §…
§ 25 Abs. 2 DV-SJGVerordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes (DV-SJG) Vom 27. Januar 2000
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Teilnehmer gegen das…
§ 35 Abs. 1 SächsLMKVOSächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung
Die Lehrgangsprüfung kann im Fall des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden, frühestens jedoch nach 3 Monaten.