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Die Lehrgangsprüfung kann im Fall des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden, frühestens jedoch nach 3 Monaten.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars nach Anlage 3. Ein erneutes Beifügen der in Anlage 3 geforderten Nachweise ist entbehrlich.
Die Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung im mündlichen oder schriftlichen Teil kann frühestens 4 Wochen nach der Erstprüfung erfolgen. Über die Zulassung…
Die Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung kann frühestens vier Wochen nach der vorangegangenen Prüfung erfolgen. Über die Zulassung entscheidet die oder der…
Die Zulassung auf Wiederholung der Prüfung nach Absatz 1 ist binnen vier Wochen nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses bei der Ausbildungsbehörde zu…
Eine Wiederholungsprüfung darf frühestens drei Wochen nach erfolglos abgelegter Prüfung durchgeführt werden.
Die Wiederholungsprüfung findet auf Antrag des Prüflings statt. Der Prüfling wird von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Wiederholungsprüfung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.