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Gastfischereischeine können ausgegeben werden, wenn die antragstellende Person ihre Sachkunde über den Umgang mit gefangenen Fischen, insbesondere das tierschutzgerechte Töten, in geeigneter Form nachweist. Gibt ein Anglerverband den Gastfischereischein aus, ist darauf der Name des Verbands einzutragen.
Gastfischereischeine sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und grundsätzlich nur für die Dauer eines Monats, in begründeten Einzelfällen bis zu sechs Monaten, gültig.
Die Anglerverbände erhalten die Gastfischereischeine nach Entrichtung der Gebühr.
die Form, den Inhalt und das Verfahren bei der Ausstellung und der Ausgabe sämtlicher Fischereischeine, insbesondere die Gültigkeitsdauer der…
Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben, kann von der Fischereibehörde ohne Fischereiprüfung ein…
| Erteilung von Fischereischeinen 1.1 | Fischereischein nach § 20 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SächsFischG | 42 1.2 | Fischereischein…
Ein Fischereierlaubnisvertrag darf nur mit Personen abgeschlossen werden, die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins sind oder die gemäß § 31…
Der Fischereiausübungsberechtigte stellt dem Erlaubnisberechtigten einen Erlaubnisschein aus. Diesen hat der Erlaubnisberechtigte bei der Ausübung der Fischerei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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