§ 35 Nr. 5 Buchst. b LFOVerordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung - LFO) Vom 5. Februar 2020
die durch Vorlage des Ausweises für schwerbehinderte Menschen und einer fachärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie nach Art und Schwere ihrer…
§ 32 Abs. 1 NRW-27016Landesfischereigesetz
Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf…
§ 36 Abs. 2 LFOVerordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung - LFO) Vom 5. Februar 2020
Soweit Personen mit Behinderung, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Saarland haben, in anderen Bundesländern von der landesgesetzlich vorgeschriebenen…
§ 21 Abs. 3 Nr. 3 SächsFischGSächsisches Fischereigesetz
Personen, denen bereits ein Fischereischein ausgestellt worden ist.
Nr. 38 Nr. 7 10. SächsKVZZehntes Sächsisches Kostenverzeichnis
| Zulassung von Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht in besonderen Fällen nach § 20 Abs. 3 Satz 2 SächsFischG | 20 bis 70