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Köderfische sind vor dem Anbringen an den Angelhaken waidgerecht zu töten.
Zum Fang von Köderfischen darf ein Senknetz mit einer Seitenlänge bis zu 150 Zentimetern verwendet werden. Mit diesem darf vom 1. Februar bis zum 30. April nicht gefischt werden.
Es dürfen nur tote Köderfische verwendet werden. Diese müssen aus dem Gewässer stammen, in dem der Fischfang ausgeübt wird.
Nicht in den §§ 1 bis 3 genannte Arten dürfen vom Fischereiausübungsberechtigten nur im Rahmen der Eigenbedarfsdeckung gefangen und unter den Beschränkungen des…
lebende Fische und andere Wirbeltiere als Köder zu verwenden,
Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen. Diese Einschränkung gilt nicht für Köderfische, die aus einem Gewässer stammen,…
entgegen § 11 Absatz 1 Köderfische verwendet, die nicht aus dem Gewässer stammen, in dem der Fischfang ausgeübt wird,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.