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Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen. Diese Einschränkung gilt nicht für Köderfische, die aus einem Gewässer stammen, das mit dem zu befischenden Gewässer in dauernder oder vorübergehender Verbindung steht.
Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und nicht zum Fang von Fischen verwendet werden.
Es dürfen nur tote Köderfische verwendet werden. Diese müssen aus dem Gewässer stammen, in dem der Fischfang ausgeübt wird.
entgegen § 11 Absatz 1 Köderfische verwendet, die nicht aus dem Gewässer stammen, in dem der Fischfang ausgeübt wird,
Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.
Der Besatz mit Arten, die gemäß § 1 ganzjährig geschont sind und aus Gebieten außerhalb Nordrhein-Westfalens stammen, darf nur mit Genehmigung der oberen…
nicht heimische Tierarten in die Gewässer einzusetzen und Fische anzufüttern.
Nicht ausgesetzt werden dürfen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.