§ 12 Abs. 1 SächsFlüAGVerordnungsermächtigungen
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Zuständigkeiten der unteren Unterbringungsbehörden
§ 6 Abs. 2 SächsFlüAGAufnahme und Verteilung
Die höhere Unterbringungsbehörde ist die die Verteilung veranlassende Behörde nach § 15a Abs. 1 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes. Sie ist zuständige Behörde nach…
Art. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a SN-5394Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2001 und 2002 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2001 und 2002) und zur Änderung der Vorläufigen Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die mittleren Unterbringungsbehörden weisen die in § 1 genannten Personen den unteren Unterbringungsbehörden zu. Die…
Art. 12 Nr. 1 SN-4371Gesetz zur Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Aufnahmeeinrichtungen werden von den mittleren, die übrigen Unterbringungseinrichtungen von den unteren…
Art. 27 Nr. 1 Buchst. a SächsStOGSächsisches Standortegesetz
In Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter „Landesdirektionen als höhere Unterbringungsbehörden“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen als höhere…