§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SächsFlüAGVerordnungsermächtigungen
die Schaffung und Betreibung von Ausreiseeinrichtungen nach § 61 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes einschließlich der Zuständigkeit für die Durchführung der…
Art. 12 Nr. 1 SN-4371Gesetz zur Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Aufnahmeeinrichtungen werden von den mittleren, die übrigen Unterbringungseinrichtungen von den unteren…
§ 61 Abs. 2 AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Die Länder können Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer schaffen. In den Ausreiseeinrichtungen soll durch Betreuung und Beratung…
§ 5 Abs. 1 SächsSpAEGSächsisches Spätaussiedlereingliederungsgesetz
Die unteren Eingliederungsbehörden schaffen, verwalten und betreiben Übergangswohnheime und Ausweichunterkünfte als Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung.…
§ 2 Abs. 2 SächsAuslZuGSächsisches Ausländerrechtszuständigkeitsgesetz
Für den Vollzug der in § 1 Satz 1 genannten Vorschriften sind die unteren Ausländerbehörden zuständig, soweit durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes…