Art. 1 Satz 3 Nr. 6 Buchst. a SN-18166Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Umsetzung der Neuregelungen über die mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen
In Satz 1 werden die Wörter „eines freien Trägers“ durch die Wörter „eines Trägers nach § 2 Nummer 2 oder 3“ und die Wörter „Eigenanteil des freien Trägers“…
Art. 1 Abs. 1 SN-5059Haushaltsbegleitgesetz 1996
Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen werden durch Zuschüsse des Freistaates Sachsen, Leistungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe,…
Art. 4 Satz 2 Nr. 3 HBG 2021/2022 SNHaushaltsbegleitgesetz 2021/2022
wenn und soweit eine Kostenerstattung durch einen anderen öffentlichen Träger erfolgt.“