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Ist der Träger einer Kindertageseinrichtung ein Träger der freien Jugendhilfe, hat er im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit einen Eigenanteil an den Personal- und Sachkosten im Sinne von § 14 Absatz 1 der Einrichtung aufzubringen.
Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen werden durch Zuschüsse des Freistaates Sachsen, Leistungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe,…
Die angemessenen Personalkosten werden durch Eigenleistungen des Trägers, durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und des Landes…
Die Kosten der Kindertageseinrichtungen werden vom Land, von kommunalen Gebietskörperschaften und von Einrichtungsträgern getragen. An diesen Kosten sind die…
§ 13 Abs. 5 wird Absatz 8 und Satz 2 erhält folgende Fassung: „Ist ein Träger der freien Jugendhilfe Träger der Kindertageseinrichtung, hat er nach Maßgabe von…
Bei Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft sind vom Träger der Maßnahme in der Regel 30 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.