Art. 1 Nr. 1 SN-3693Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und der Verordnung zur Durchführung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen
In Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 werden nach dem Wort „Gemeinde“ die Worte „oder des Landkreises“ eingefügt.
Art. 1 Abs. 1 SN-2116Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen und zur Änderung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen
Die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), geändert durch Artikel 7…
Art. 1 Nr. 5 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
„Absatz 2 Satz 3 gilt für den betreffenden Gemeindeteil entsprechend.“