§ 117 Abs. 1 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die obere Schulaufsichtsbehörde kann die Errichtung oder Fortführung einer Ergänzungsschule untersagen, wenn Träger, Leiterin oder Leiter, Lehrerinnen und…
§ 18 Abs. 1 Nr. 6 SächsFrTrSchulGOrdnungswidrigkeiten
eine Ergänzungsschule eröffnet oder betreibt, obwohl ihm dies untersagt ist, oder
§ 16 Abs. 1 PrivSchGGesetz Nr. 751 über Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PrivSchG) Vom 30. Januar 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985
Die Schulaufsichtsbehörde kann den Betrieb einer Ergänzungsschule untersagen, wenn
§ 119 Abs. 2 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Errichtung und Betrieb einer freien Unterrichtseinrichtung können von der Schulaufsichtsbehörde untersagt werden, wenn Träger, Leiterinnen oder Leiter,…
§ 118 Abs. 4 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Anerkennung setzt voraus, dass der Unterricht nach seinen Zielen, den Einrichtungen der Schule und der Zuverlässigkeit des Trägers sowie der fachlichen…