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Die Schulaufsichtsbehörde kann einer bewährten Ergänzungsschule, an der ein besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse besteht, auf Antrag die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule verleihen, wenn sie den Unterricht nach einem von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Lehrplan erteilt.
Mit der Anerkennung erhält die Ergänzungsschule das Recht, nach den von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Prüfungsvorschriften Prüfungen abzuhalten. Für den Inhalt der Prüfungsvorschriften gilt § 62 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen entsprechend. Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse.
Internationale Schulen sind Ergänzungsschulen in der Sekundarstufe I oder II, die von der International Baccalaureate Organization anerkannt sind und in denen das „International Baccalaureate Diploma“ erreicht werden kann. Sie können darüber hinaus das „International General Certificate of Secondary Education“ oder, wenn sie von einer vom United States Department of Education anerkannten regionalen Akkreditierungsbehörde anerkannt sind, das „High School Diploma“ anbieten. Durch den Besuch einer staatlich anerkannten Internationalen Schule wird die Schulpflicht erfüllt. Die Vorschriften über die staatliche Finanzhilfe nach diesem Gesetz gelten für staatlich anerkannte Internationale Schulen entsprechend. Der Zuschuss wird von der staatlichen Anerkennung an gewährt, wenn die staatliche Anerkennung mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen erfolgt. Maßgebend ist der für Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums geltende Schülerausgabensatz.
Die Schulaufsichtsbehörde kann einer Ergänzungsschule, an der ein besonderes pädagogisches oder sonstiges öffentliches Interesse besteht, die Eigenschaft einer…
Mit der Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, nach den für Schulen in öffentlicher Trägerschaft geltenden Vorschriften Prüfungen abzuhalten und…
Einer allgemein bildenden ausländischen oder internationalen Ergänzungsschule kann auf Antrag die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule durch das…
Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Internationale Schulen sind Ergänzungsschulen in der Sekundarstufe I oder II, die von der International…
Internationale Schulen, die bereits im Schuljahr 2006/2007 staatliche Finanzhilfe erhielten, gelten als mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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