Art. 7 Abs. 5 Nr. 9 SN-5597Haushaltsbegleitgesetz 2007 und 2008
Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: Lehrer öffentlicher Schulen werden auf ihren Antrag zur Dienstleistung an Schulen in freier Trägerschaft befristet für…
§ 25 Abs. 2 PrivSchGGesetz Nr. 751 über Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz - PrivSchG) Vom 30. Januar 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985
1In Ausnahmefällen können staatliche Lehrkräfte zur Unterrichtserteilung an Ersatzschulen beurlaubt werden. 2Den beurlaubten beamteten Lehrkräfte wird die Zeit…
§ 103 Abs. 4 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Bei Beurlaubung einer Planstelleninhaberin oder eines Planstelleninhabers ohne Dienstbezüge für eine Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes des…
§ 6 SLehrLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Saarlandes (Saarländische Lehrerlaufbahnverordnung - SLehrLVO) (Art. 3 der Verordnung) vom 27. September 2011[1]
Die Zeit einer Beurlaubung staatlicher Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung an Schulen im Ausland auf Grund der Vermittlung des Bundesverwaltungsamtes gilt…
§ 12 Abs. 1 2. AG KJHGGesetz Nr. 1339 zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Kinder- und Jugendförderungsgesetz - 2. AG KJHG) Vom 1. Juni 1994
Bedienstete des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen…