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Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 die Gesamtnote.
Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens die Gesamtnote „ausreichend“ erreicht hat.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält hierüber von der LUA ein Zeugnis, in dem die Gesamtnote und die Gesamtdurchschnittspunktzahl anzugeben sind.
Prüflinge, die die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten hierüber einen Bescheid.
Ist die Prüfung bestanden, sind die Bewertungen aller Prüfungsleistungen auszuweisen.
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn als Gesamtergebnis die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ festgestellt worden ist.
Die Bewertung der Gesamtleistung in der Prüfung ist mit einer Note vorzunehmen. Die Note der Gesamtleistung der Prüfung ist das kaufmännisch auf eine…
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsbestandteil mindestens mit der Note ausreichend bewertet worden ist. Ist die Abschlussprüfung nicht…
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen ohne Rundung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.