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Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Beamtin oder den Beamten theoretisch und praktisch auszubilden, um sie oder ihn zu befähigen, Aufgaben in der Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes wahrnehmen zu können.
Der Vorbereitungsdienst dauert regelmäßig 18 Monate. Die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber wird in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie oder er führen die Dienstbezeichnung „Brandmeisteranwärterin“ oder „Brandmeisteranwärter“.
Auf den Vorbereitungsdienst kann eine für die Ausbildung der Beamtin oder des Beamten förderliche hauptberufliche feuerwehrtechnische Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr bis zu sechs Monaten angerechnet werden.
Die Gliederung des Vorbereitungsdienstes erfolgt nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APO Feuerwehr) vom 20. Dezember 2015 (Amtsbl. 2016 I S. 36), geändert durch Artikel 78 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), in der jeweils geltenden Fassung.