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Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Beamtin oder den Beamten theoretisch und praktisch auszubilden, um sie oder ihn zu befähigen, Aufgaben in der Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes wahrnehmen zu können.
Der Vorbereitungsdienst dauert regelmäßig 24 Monate. Die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber wird in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie oder er führt die Dienstbezeichnung „Brandoberinspektoranwärterin“ oder „Brandoberinspektoranwärter“.
Eine hauptberufliche feuerwehrtechnische Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr oder die Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur bei einer Bauaufsichts-, Gewerbeaufsichts- oder einer anderen mit Brandschutz befassten Behörde kann auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn die in dieser Tätigkeit erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dies rechtfertigen. Die in hauptberuflicher Tätigkeit verbrachte Zeit kann bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu sechs Monaten, angerechnet werden. Insgesamt sind mindestens 18 Monate Vorbereitungsdienst zu leisten.
Die Gliederung des Vorbereitungsdienstes erfolgt nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APO Feuerwehr) vom 20. Dezember 2015 (Amtsbl. 2016 I S. 36) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Beamtin oder der Beamte nimmt an einem Laufbahnlehrgang für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst mit abschließender Laufbahnprüfung an einer Landesfeuerwehrschule teil, die am Ende des Vorbereitungsdienstes liegen soll. Es gelten die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen der gewählten Landesfeuerwehrschule.