Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Beamtin oder den Beamten theoretisch und praktisch auszubilden, um sie oder ihn in die Lage zu versetzen, Aufgaben in der Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes wahrnehmen zu können.
Der Vorbereitungsdienst dauert regelmäßig 24 Monate. Die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber wird in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Sie oder er führt die Dienstbezeichnung „Brandreferendarin“ oder „Brandreferendar“.
Die Gliederung des Vorbereitungsdienstes erfolgt nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung Feuerwehr für die Laufbahngruppe 2.2 - VAP2.2-Feu) vom 4. Juni 2021 (GV. NRW. S. 730) in der jeweils geltenden Fassung.
Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit nach bestandener Hochschulprüfung sowie einer hauptberuflichen feuerwehrtechnischen Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer anerkannten Werkfeuerwehr, die geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten zu ersetzen, können auf Antrag bis zu sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden.