§ 7 Abs. 3 WFwVOVerordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO) Vom 12. Februar 2016
Die Personalstärke der Werkfeuerwehr wird im Anerkennungsbescheid festgelegt. Sie richtet sich nach den sich aus dem Bedarfs- und Entwicklungsplan ergebenden…
§ 9 Abs. 1 SächsFwVOAnforderungen an Werkfeuerwehren
Werkfeuerwehren müssen in Aufbau und Ausrüstung den Erfordernissen des Betriebes oder der Einrichtung und den an öffentliche Feuerwehren gestellten…
§ 6 Abs. 1 WFwVOVerordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO) Vom 12. Februar 2016
Die Werkfeuerwehren sind orientiert an der Bedarfs- und Entwicklungsplanung nach § 1 Absatz 4 aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Sofern sich aus…
§ 18 Abs. 3 VObFw NRWVerordnung für betriebliche Feuerwehren
Eine angeordnete Werkfeuerwehr besteht mindestens in der im Anordnungsbescheid festgelegten Sollstärke aus hauptberuflichen Einsatzkräften.
§ 7 BrandSchOV SL 2008Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Saarland Vom 11. Januar 2008
Die Werkfeuerwehr muss in der Lage sein, die Aufgaben des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie der Technischen Hilfe in vollem Umfang selbst zu…