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Die Werkfeuerwehr muss in der Lage sein, die Aufgaben des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie der Technischen Hilfe in vollem Umfang selbst zu erfüllen. Die Aufstellung, Organisation und Ausstattung einer Werkfeuerwehr sowie die Aus- und Fortbildung der Angehörigen einer Werkfeuerwehr richten sich nach der Verordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland.