Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 14 SN-20950Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
Die bisherigen §§ 10 bis 12 und Abschnitt III werden durch die folgenden §§ 12 bis 19 und den folgenden Abschnitt 3 ersetzt: ‚§ 12 Apothekenüberwachung Die…
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 ApoÜberwV SL 2002Verordnung betreffend Anweisung und Durchführungder Apothekenüberwachung durch ehrenamtliche Pharmazierätinnen oder ehrenamtliche Pharmazieräte Vom 21. Dezember 2001
auf Vorschlag der Apothekerkammer des Saarlandes von der obersten Gesundheitsbehörde für die Dauer von fünf Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin…
§ 2 ApoKammerStAÜV SLVerordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Apothekerkammer des Saarlandes Vom 21. April 2015*
Die Durchführung der Überwachung nach § 64 Absatz 2 Satz 4 des Arzneimittelgesetzes erfolgt dabei nach Maßgabe der Verordnung betreffend Anweisung und…
§ 8 Abs. 4 ApoÜberwV SL 2002Verordnung betreffend Anweisung und Durchführungder Apothekenüberwachung durch ehrenamtliche Pharmazierätinnen oder ehrenamtliche Pharmazieräte Vom 21. Dezember 2001
Für sonstige Sachverständige nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gelten die Regelungen der Absätze 2 und 3 entsprechend.
Art. 1 Abs. 2 SN-19619Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Verordnung Heilberufe und Pharmazie
Die Sächsische Landesapothekerkammer ist zuständige Behörde für den Vollzug von § 23 Absatz 1 bis 3 und § 24 Absatz 1 der Apothekenbetriebsordnung. Sie…