Art. 3 Abs. 4 Nr. 14 SN-12474Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze
§ 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung Für die Erteilung der Erlaubnis zur Vermittlung von Glücksspielen durch…
§ 12 Abs. 3 AG GlüStV 2021-SaarSaarländisches Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (AG GlüStV 2021-Saar) Vom 20. Juni 2012*
Eine Erlaubnis zur Betätigung als gewerbliche Spielvermittlerin oder gewerblicher Spielvermittler im Saarland darf nur erteilt werden, wenn zusätzlich zu den…
Art. 1 Abs. 8 Satz 3 Nr. 10 SN-19916Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021
entgegen § 13 Absatz 1 die gewerbliche Spielvermittlung für nicht im Freistaat Sachsen erlaubte Lotterien und Ausspielungen betreibt,
§ 3 Abs. 3 AG GlüStV NRWGesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages
Annahmestellen gemäß § 5, Lotterieeinnehmer gemäß § 6 Absatz 2, gewerbliche Spielvermittler gemäß § 7 und Wettvermittlungsstellen gemäß § 13 bedürfen nach § 4…
§ 7 Abs. 1 AG GlüStV NRWGesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages
Wer sich im Land Nordrhein-Westfalen als gewerblicher Spielvermittler betätigen will, bedarf unbeschadet sonstiger Anzeigepflichten einer Erlaubnis nach § 4. §…