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Gewerbliche Spielvermittlung nach § 3 Absatz 8 und § 19 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ist nur für im Freistaat Sachsen erlaubte Lotterien und Ausspielungen zulässig.
Die Anzahl der Verkaufsstellen eines gewerblichen Spielvermittlers auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen wird auf höchstens 65 begrenzt. § 7 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Der gewerbliche Spielvermittler hat sicherzustellen, dass § 8 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 8a und 8c des Glücksspielstaatsvertrages 2021 eingehalten werden. Hierzu hat er vor Abschluss eines Vertrages das spielformübergreifende Sperrsystem nach § 8 Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 abzufragen.
Der gewerbliche Spielvermittler ist verpflichtet, der zuständigen Behörde innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines jeden Geschäftsjahres den nach handelsrechtlichen Vorschriften von einem Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss über seinen Geschäftsbetrieb vorzulegen.
§ 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung Für die Erteilung der Erlaubnis zur Vermittlung von Glücksspielen durch…
entgegen § 13 Absatz 3 als gewerblicher Spielvermittler nicht das übergreifende Sperrsystem abfragt oder nicht sicherstellt, dass § 8 Absatz 6, § 21 Absatz 5…
entgegen § 13 Absatz 3 als gewerblicher Spielvermittler nicht das spielformübergreifende Sperrsystem abfragt oder nicht sicherstellt, dass § 8 Absatz 3 und 4…
Neben den §§ 4 bis 8d und unbeschadet sonstiger gesetzlicher Regelungen gelten für die Tätigkeit des gewerblichen Spielvermittlers folgende Anforderungen:
Spielaufträge von gewerblichen Spielvermittlern dürfen von der Saarland-Sporttoto GmbH nur gegen Vorlage der durch die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.