§ 87 Abs. 4 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Die Hochschule hat die Einhaltung des jeweils verfügbaren Einnahme- und Ausgabevolumens sowie der Kosten und Erlöse durch geeignete Informations- und…
§ 11 Abs. 1 - HWFVO NRWVerordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Hochschulen richten ihre Wirtschaftsführung und Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen ein. Insoweit gelten sinngemäß die Regelungen des…
Art. 13 Abs. 2 SN-5394Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2001 und 2002 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2001 und 2002) und zur Änderung der Vorläufigen Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen
Das Staatsministerium der Finanzen kann für eingegangene Verpflichtungen, Geldforderungen und andere Bewirtschaftungsvorgänge die Buchführung anordnen. Das…