Gesetze
Gesetz wird geladen …
In der Liste nach § 5 Absatz 1 sind zu vermerken:
Mitgliedsnummer,
Zeitpunkt der Eintragung,
Familienname, Geburtsname und Vornamen,
Geburtsdatum, Geburtsort und Geschlecht,
akademische Grade, Titel,
Bezeichnung des absolvierten Studiengangs und, sofern vorhanden, Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte sowie
eine ladungsfähige Anschrift und, soweit vorhanden, andere Kontaktdaten (beispielsweise Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse).
Mit Einwilligung des Betroffenen ist die Tätigkeit als Sachverständiger aufzunehmen. Eine Änderung dieser Daten hat der Beratende Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen unverzüglich mitzuteilen, die die entsprechenden Korrekturen vornimmt.
Die in die Liste nach § 5 Absatz 1 Eingetragenen erhalten eine unbefristet gültige Urkunde über die Eintragung mit ihrer Mitgliedsnummer. Nach Löschung der Eintragung ist die Urkunde zurückzugeben.
In den Listen nach § 5 Absatz 10 sind die Angaben des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7 zu vermerken. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 gelten entsprechend.
Freiwillige Mitglieder nach § 13 Absatz 2 und Ehrenmitglieder nach § 13 Absatz 3 werden in einer gesonderten Liste geführt; für sie gilt Absatz 1 entsprechend.
In der Liste und dem Verzeichnis nach § 5 Absatz 7 sind die Angaben des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 und 8 zu vermerken. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 gelten…
Für die Eintragungen in die Liste und das Verzeichnis nach § 5 Absatz 7 gilt Absatz 1 entsprechend, wobei in Bezug auf die Eintragungsvoraussetzungen die…
Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. die nach diesem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Listen oder Verzeichnisse zu führen und die für die…
die nach diesem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Listen oder Verzeichnisse zu führen und die für die Ausübung des Berufes oder der…
Für Eintragungen in die Liste und das Verzeichnis nach § 5 Absatz 7 gelten die Absätze 1, 2 und 4 entsprechend, wobei in Bezug auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.