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Zweck dieses Gesetzes ist, die Informationssicherheit im Freistaat Sachsen zu erhöhen und Gefahren für informationstechnische Systeme abzuwehren. Die Gewährleistung der Informationssicherheit ist eine wichtige im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe.
soweit dies zur Verhinderung oder Abwehr von Angriffen auf informationstechnische Systeme der staatlichen und nicht-staatlichen Stellen im Freistaat Sachsen…
welche Auswirkungen dieses Gesetz auf die Informationssicherheit in den Behörden im Freistaat Sachsen hat,
Zweck dieses Gesetzes ist, die Netz- und Informationssicherheit in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen zu erhöhen, Gefahren für informationstechnische…
die regelmäßige Information über die Lage der Informationssicherheit im Freistaat Sachsen.“
Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. der Informationssicherheit bei der Verarbeitung von Daten für die in § 2 Absatz 2 des BSI-Gesetzes definierten Schutzziele…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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