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Staatliche Stellen des Freistaates Sachsen haben Sicherheitsereignisse und Sicherheitsvorfälle ihrer informationstechnischen Systeme oder Prozesse an das Sicherheitsnotfallteam zu melden. Die Meldungen haben unverzüglich zu erfolgen, wenn es sich um erhebliche Sicherheitsvorfälle handelt. Ein erheblicher Sicherheitsvorfall ist ein Sicherheitsvorfall, der
schwerwiegende Betriebsstörungen der Dienste oder materielle Schäden für die betreffende Einrichtung verursacht hat oder verursachen kann oder
Dritte durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen kann,
statistische Auswertungen und
Protokolldaten von Schutzsystemen, etwa Proxies, Virenscannern oder Firewalls in automatisierter Form.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, Einzelheiten des Meldeverfahrens durch Rechtsverordnung näher zu bestimmen. In dieser Rechtsverordnung können Vorgaben zu meldepflichtigen Informationen und Meldeprozessen vorgesehen werden.
„(1) Staatliche Stellen des Freistaates Sachsen haben Sicherheitsereignisse und Sicherheitsvorfälle ihrer informationstechnischen Systeme oder Prozesse an das…
Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, folgende Informationen an eine vom Bundesamt und dem Bundesamt für…
Die staatlichen und nicht-staatlichen Stellen im Freistaat Sachsen sind verpflichtet, das Sicherheitsnotfallteam bei Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 und § 13 zu…
Die wichtigen Behörden können dem CSIRT oder der zuständigen Behörde Sicherheitsvorfälle, Bedrohungslagen und Beinahe-Vorfälle melden. Jede Behörde kann dem…
unverzüglich die nachfolgenden Personen oder Stellen zu unterrichten:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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