Art. 2 Satz 2 Nr. 6 SN-18155Gesetz zur Änderung des Nachrichtendienstrechts im Freistaat Sachsen
§ 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Durch dieses Gesetz werden das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik…
§ 20a SächsGlüStVAGSächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag
Durch Maßnahmen aufgrund dieses Gesetzes können das Grundrecht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 27 der Verfassung des Freistaates Sachsen) sowie…
Art. 5 Nr. 2 SN-13849Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen, zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes und zur Änderung des Sächsischen Versammlungsgesetzes sowie zur Änderung weiterer Gesetze
das Recht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes und Artikel 27 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen .
§ 7 Nr. 4 SächsJVollzSichGSächsisches Justizvollzugssicherheitsgesetz
das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Artikel 27 Absatz 1 der Verfassung des…
Art. 1 Abs. 10 Nr. 17 SN-3542Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Freistaat Sachsen
§ 18 erhält folgende Fassung: „§ 18 Einschränkung von Grundrechten Durch dieses Gesetz können im Rahmen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und…