§ 12 Abs. 1 SJGGesetz Nr. 1407 zur Jagd und zum Wildtiermanagement (Saarländisches Jagdgesetz - SJG) Vom 27. Mai 1998
Der Jagdausübungsberechtigte kann einem Dritten (Jagdgast), der einen gültigen Jagdschein besitzt, eine Jagderlaubnis erteilen. Sie kann von Mitpächtern, bei…
§ 12 Abs. 4 LJG-NRWLandesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
Die dem Pächter nach Absatz 2 obliegende Verpflichtung kann nicht dadurch erfüllt werden, daß eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagderlaubnis Inhabern oder…
§ 11 Abs. 2 LJG-NRWLandesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
Jagdpacht im Sinne der §§ 11 bis 14 des Bundesjagdgesetzes ist auch Weiterverpachtung und Unterverpachtung. In diesen Fällen findet Absatz 1 mit der Maßgabe…
§ 1 Abs. 1 SächsJagdGJagdausübung und Jagdausübungsrecht (zu § 1 Bundesjagdgesetz)
Die Jagd darf nur ausüben, wer einen Jagdschein besitzt und als Jagdausübungsberechtigter die volle oder als angestellter Jäger oder Jagdgast eine beschränkte…
§ 13a BJagdGBundesjagdgesetz
Sind mehrere Pächter an einem Jagdpachtvertrag beteiligt (Mitpächter), so bleibt der Vertrag, wenn er im Verhältnis zu einem Mitpächter gekündigt wird oder…