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Im Jugendarrest sollen die Jugendarrestantinnen und Jugendarrestanten dazu motiviert und angeleitet werden, freie Zeit sinnvoll zu gestalten. Handwerkliche, künstlerische und kreative Betätigungen sollen ermöglicht werden.
Die Jugendarrestantinnen und Jugendarrestanten erhalten Gelegenheit, eine angemessen ausgestattete Mediathek zu nutzen. Der Zugang zur Mediathek kann vorübergehend ausgesetzt oder einzelnen Jugendarrestantinnen und Jugendarrestanten untersagt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung in der Einrichtung unerlässlich ist.
Es sind ausreichende und geeignete Angebote vorzuhalten, um den Jugendarrestantinnen und Jugendarrestanten eine sportliche Betätigung von mindestens einer Stunde täglich zu ermöglichen. Dabei ist Aufenthalt im Freien nach § 22 Absatz 2 nicht anzurechnen. Die Jugendarrestantinnen und Jugendarrestanten sind nach Möglichkeit sportpädagogisch anzuleiten.
Zur Durchführung von Freizeit- und Sportmaßnahmen dürfen die hierfür vorgesehenen Gegenstände und Räumlichkeiten der Justizvollzugs- oder Jugendstrafvollzugsanstalt, der die Einrichtung angegliedert ist, genutzt werden. Eine gemeinsame Freizeitgestaltung von Jugendarrestantinnen oder Jugendarrestanten und Gefangenen sowie gemeinsame Sportveranstaltungen finden nicht statt.
Die Ausgestaltung der Freizeit orientiert sich am Vollzugsziel. Die Anstalt hat Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung vorzuhalten. Sie stellt insbesondere…
Zur Ausgestaltung der Freizeit sind geeignete Angebote vorzuhalten. Die jungen Untersuchungsgefangenen sind zur Teilnahme und Mitwirkung an Freizeitangeboten zu…
Außerhalb der Ruhezeit dürfen sich die Jugendarrestantinnen und Jugendarrestanten grundsätzlich in Gemeinschaft aufhalten.
Wenn in der Jugendarrestanstalt keine geeigneten Anlagen für sportliche Übungen vorhanden sind, kann der Vollzugsleiter mit Zustimmung des Jugendlichen…
Dem Sport kommt bei der Gestaltung des Vollzugs an jungen Untersuchungsgefangenen besondere Bedeutung zu. Es sind ausreichende und geeignete Angebote…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.