§ 14 SJAVollzGGesetz Nr. 1883 über den Vollzug des Jugendarrests (Saarländisches Jugendarrestvollzugsgesetz - SJAVollzG) Vom 20. Januar 2016
Die Arrestierten sind angehalten, Maßnahmen zur lebenspraktischen, schulischen und beruflichen Entwicklung wahrzunehmen. Zu diesem Zweck sollen ihnen auch…
§ 48 Abs. 4 SächsJArrestVollzGFreizeit- und Kurzarrest
Im Vollzug des Freizeit- und Kurzarrestes finden die §§ 13, 16, 28 und 41 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 keine Anwendung. § 23 gilt mit der Maßgabe, dass den…
§ 4 Nr. 5 SächsJArrestVollzGFördermaßnahmen
entwicklungsgemäße Beschäftigung innerhalb und außerhalb der Einrichtung oder arbeitstherapeutische Beschäftigung,
§ 62 Abs. 1 JArbSchGGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die Beschäftigung Jugendlicher (§ 2 Abs. 2) im Vollzug einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung…
§ 11 Abs. 2 JAVollzOVerordnung über den Vollzug des Jugendarrestes
Im Freizeitarrest und während der ersten beiden Tage des Kurzarrestes und des Dauerarrestes kann von der Zuweisung von Arbeit und von der Teilnahme am…