§ 56 Abs. 1 SächsJArrestVollzGSächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz
Die Aufsichtsbehörde setzt die Belegungsfähigkeit der Einrichtung so fest, dass eine angemessene Unterbringung und Betreuung der Jugendarrestantinnen und…
§ 77 Abs. 1 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Die Aufsichtsbehörde setzt die Belegungsfähigkeit der Anstalt so fest, dass eine angemessene Unterbringung gewährleistet ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass…
§ 98 Abs. 1 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Die Aufsichtsbehörde setzt die Belegungsfähigkeit der Anstalt so fest, dass eine angemessene Unterbringung der Gefangenen gewährleistet ist. § 97 Absatz 2 ist…
§ 94 Abs. 1 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
1Die Aufsichtsbehörde setzt die Belegungsfähigkeit der Anstalt so fest, dass eine angemessene Unterbringung der Gefangenen gewährleistet ist. 2§ 93 Absatz 2 ist…
§ 146 Abs. 1 StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Hafträume dürfen nicht mit mehr Personen als zugelassen belegt werden.