Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Justizvollzugsbehörden im Vollzug von
Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Untersuchungshaft, Strafarrest, Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und Jugendarrest sowie
Haft nach § 127b Absatz 2, § 230 Absatz 2, §§ 236, 329 Absatz 3, § 412 Satz 1 und § 453c Absatz 1 der Strafprozessordnung sowie einstweiliger Unterbringung nach § 275a Absatz 6 der Strafprozessordnung.
Es gilt außerdem für den Datenaustausch zwischen Justizvollzugsbehörden und Sicherheitsbehörden.
Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Untersuchungshaft, Strafarrest, Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, Jugendarrest und
Dieses Gesetz regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Vollzugsbehörden im Vollzug von Freiheitsentziehungen nach den Vollzugsgesetzen (Vollzug)…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Justizvollzugsbehörden im sachlichen Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung gelten deren…
unter Berücksichtigung der jeweiligen Datenerhebungsvorschrift mindestens
unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen die Justizvollzugsbehörden bei der Einhaltung der in den §§…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.