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Das zuständige Staatsministerium kann Modellvorhaben fördern. Modellvorhaben sind zeitlich begrenzte Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen, Methoden und Konzeptionen sowie zur Notwendigkeit und Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen. Die Modellvorhaben sollen den Grundsätzen im Sinne des § 1 Absatz 1 und der Zusammenarbeit gemäß § 3 dienen sowie wissenschaftlich begleitet werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Gefördert werden Modellvorhaben, die die Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige, deren Versorgung in besonderem Maße…
wie die Förderung durchgeführt wird,
Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben werden als Teil der Modellvorhaben entsprechend § 123 gefördert.
Zur Verbesserung der Beratung, Betreuung, und Pflege hilfebedürftiger Menschen fördert das Land in allen Leistungsbereichen nach diesem Gesetz in Abstimmung mit…
Anträge auf Förderung von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen im Sinne des § 45c Absatz 5 des Elften Buches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.