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Wer Kampfmittel entdeckt oder in Gewahrsam genommen hat, ist verpflichtet, dies unverzüglich der nächstgelegenen Ortspolizeibehörde oder Polizeidienststelle anzuzeigen.
Wem abhandengekommen ist, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Die Beschäftigten haben den Verlust von Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln unverzüglich einem Sprengberechtigten zu melden. Gefundene Sprengstoffe…
Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, in Besitz nimmt hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekannt werdenden Funde unverzüglich der zuständigen Fachbehörde mitzuteilen.
Wer Kampfmittel entdeckt oder in Besitz hat, ist verpflichtet, dies unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungs- oder Polizeibehörde anzuzeigen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.