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Gefördert werden
das ehrenamtliche Engagement und örtliche Selbsthilfegruppen von Betroffenen und Angehörigen Betroffener in den Bereichen gesundheitliche und soziale Selbsthilfe in den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Kommunales Engagement- und Ehrenamtsbudget sowie
Maßnahmen, die im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens hierfür ausgewählt wurden, als Kommunales Bürgerbeteiligungsbudget.
Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Verordnung und allgemeiner haushaltsrechtlicher Bestimmungen,…
Den kreisangehörigen Gemeinden, Kreisfreien Städten, Landkreisen, kommunalen Landesverbänden, der Sächsischen Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung,…
Der Freistaat Sachsen fördert die kommunale Integrationsarbeit. Für die Förderung der in Absatz 1 genannten Bereiche können die im Haushaltsplan des Freistaates…
Aus den in Absatz 3 Buchstaben a und b und Absatz 4 Buchstaben a und b festgelegten Beträgen werden mindestens 50 % für Unterstützungstätigkeiten von…
bürgerschaftliches Engagement,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.