§ 58 Abs. 2 Nr. 3 SächsKomZGWirtschaftsführung
neben dem Betriebsausschuss weitere beratende oder beschließende Ausschüsse gebildet werden können.
§ 14 Abs. 1 SächsKomSozVGGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Der Verbandsausschuss kann durch seine Geschäftsordnung beschließende und beratende Fachausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden…
Art. 3 Satz 3 Nr. 3 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
neben dem Betriebsausschuss weitere beratende oder beschließende Ausschüsse gebildet werden können. Gleiches gilt für die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen…
§ 11 Abs. 4 RVRG NRWGesetz über den Regionalverband Ruhr
Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten kann die Verbandsversammlung Ausschüsse bilden. Sie muss einen…
§ 19 Abs. 4 SächsKomZGGeschäftsgang
Für den Geschäftsgang von beschließenden Ausschüssen der Verbandsversammlung finden die für die Verbandsversammlung geltenden Vorschriften entsprechende…