§ 21 Abs. 1 SächsKomSozVGGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Auf die Wirtschaftsführung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen finden die für die Landkreise geltenden Vorschriften über die Gemeindewirtschaft mit Ausnahme…
§ 15 Abs. 1 KGGGesetz Nr. 1021 über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) Vom 26. Februar 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997
Auf die Wirtschaftsführung der Zweckverbände finden die für die Gemeinden geltenden Vorschriften über die Gemeindewirtschaft sowie § 189a Absatz 2 bis 4 des…
§ 58 Abs. 1 Nr. 1 SächsKomZGWirtschaftsführung
nach § 72 Absatz 3 und 5,
§ 63 Abs. 1 SN-13864Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Gemeinden, die Landkreise, die Verwaltungsverbände und die Zweckverbände mit einer Wirtschaftsführung nach den…
Art. 3 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
„(2) Die Verbandssatzung eines Zweckverbandes, dessen Hauptzweck der Betrieb eines Unternehmens im Sinne des § 95a SächsGemO ist, kann bestimmen, dass für die…