§ 6 Abs. 2 KrebsRegGAV SL 2016Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Krebsregistergesetzes Vom 25. Januar 2016
Meldepflichtige Personen, die in Einrichtungen der stationären Krankenversorgung tätig sind, sind verpflichtet, Meldungen an die Vertrauensstelle grundsätzlich…
§ 2 Abs. 2 KrebsRegGAV SL 2016Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Krebsregistergesetzes Vom 25. Januar 2016
Für die elektronische Datenübermittlung über eine Dateiaustauschplattform trifft das Saarländische Krebsregister die erforderlichen technischen und…
§ 5 Abs. 2 BKRGBundeskrebsregisterdatengesetz
Die Übermittlung der Daten hat spätestens bis zum 31. Dezember des nächsten Kalenderjahres zu erfolgen; dabei sind die Daten nach Absatz 1 möglichst vollständig…
§ 3 Abs. 1 KrebsRegGAV SL 2016Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Krebsregistergesetzes Vom 25. Januar 2016
Das Saarländische Krebsregister trifft die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen und legt die zu verwendenden Formate der zu übermittelnden Daten und…
§ 15 Abs. 1 LKRG NRWGesetz über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land Nordrhein – Westfalen
Die Meldepflicht kann nur durch elektronische Übermittlung der Daten an die Datenannahmestelle mittels eines vom Landeskrebsregister unentgeltlich zur Verfügung…