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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten das Sächsische Krebsregistergesetz vom 17. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 277), das durch das Gesetz vom 15. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 765) geändert worden ist, und die Sächsische Krebsregistereinzugsgebietsverordnung vom 5. Juli 2018 (SächsGVBl. S. 488) außer Kraft. Dresden, den 13. Juni 2024 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt In Vertretung Martin Dulig Staatsminister
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