§ 24 Abs. 1 KulturGB NRWKulturgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen
Einmal in jeder Legislaturperiode erstellt und veröffentlicht das für Kultur zuständige Ministerium einen Landeskulturbericht, der zur Angebots- und…
§ 21 Abs. 1 SächsISichGSächsisches Informationssicherheitsgesetz
Die Staatsregierung legt dem Landtag erstmals zum 31. Dezember 2024 einen Bericht vor, in dem sie darlegt,
§ 22 Abs. 2 SächsIntGSächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
Die oder der Sächsische Integrationsbeauftragte erstattet dem Landtag beginnend zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes und sodann alle zwei Jahre jeweils…
§ 68 KulturGB NRWKulturgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag alle fünf Jahre, erstmalig zum 31. Dezember 2027. Die Landesregierung…
§ 2 Abs. 3 SächsSchKGAGSächsisches Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz
Der in Absatz 1 Nr. 3 genannte jährliche Bericht ist jeweils bis zum 31. März des Folgejahres dem Staatsministerium für Soziales vorzulegen.