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Die Lernmittelfreiheit erstreckt sich insbesondere nicht auf:
Schreib-, Zeichen- und Malutensilien,
Lineal, Zirkel und geometrisches Dreieck,
Hefte, Hefter und Zeugnismappen,
Schutzumschläge,
Schulranzen, Schul- und Sporttaschen,
Sport- und Schwimmbekleidung sowie
Musikinstrumente, sofern sie nicht für den Unterricht auf der Grundlage der Bildungsstandards und Lehrpläne erforderlich sind.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.