§ 6 Abs. 2 BMVgVFAPrVVerordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Die zuständige Stelle gibt den Ausbildenden die Prüfungstermine, den Prüfungsort und die Anmeldefristen mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist in…
§ 7 Abs. 2 ForstWiPrV SLVerordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin Vom 2. März 2001
Die zuständige Stelle gibt drei Monate vorher, dem Ausbildenden die Anmeldefristen unter Angabe des voraussichtlichen Prüfungstermins schriftlich bekannt. Der…
§ 8 Abs. 2 HwirtPrV SL 2021Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie von Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf der Hauswirtschafterin und des Hauswirtschafters Vom 29. April 2021*
Die zuständige Stelle gibt die Termine und die Anmeldefristen in geeigneter Weise mindestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung öffentlich bekannt. Wird die…
§ 7 Abs. 2 VwFAngPrV SL 2001Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Vom 19. März 2001
Die Saarländische Verwaltungsschule gibt diese Termine einschließlich der Anmeldefristen mindestens drei Monate vorher schriftlich bekannt. Die Ausbilder oder…
§ 7 Abs. 2 HwirtMstrPrV SL 2007Verordnung über die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Vom 21. November 2007
Die zuständige Stelle gibt die Termine einschließlich der Anmeldefrist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt.